Die Grundschule Drachenstark ist eine Schule mit Tradition, in der schon viele Eltern unserer Schüler unterrichtet wurden. Das Kollegium berücksichtigt im Unterricht vielseitige Methoden und
Formen des Lernens. Unser Ziel ist die Gestaltung der Schule als Ort des Lernens und Lebens, an dem sich die Kinder wohlfühlen, sich gegenseitig wertschätzen und gemeinsam miteinander und voneinander
lernen.
Liebe Eltern an unserem Standort in Edemissen,
nachdem Sie die freien Tage hoffentlich genießen konnten, hat der Unterricht des Schuljahres 2020/2021
begonnen.
Da uns die Corona Pandemie nach wie vor begleitet, wird es ein paar Veränderungen im Schulalltag geben müssen.
- Hände waschen: Jedes Kind muss sich (wie bereits vor den Sommerferien)
regelmäßig die Hände waschen. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist bei Grundschulkindern nur eingeschränkt erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine derartigen Mittel mit zur Schule. Wir haben in
allen Unterrichtsräumen Waschbecken, Seife und Einmalhandtücher.
- Betretungsverbot: Es ist Ihnen durch die Bestimmungen des Kultusministeriums
nach wie vor grundsätzlich nicht gestattet die Schule zu betreten. Vereinbaren Sie Besuche bitte vorab telefonisch.
- Maskenpflicht: Da es insbesondere auf den Fluren nicht möglich sein wird den
vorgeschriebenen Abstand einzuhalten gilt bis auf weiteres beim Betreten der Schule und auf allen Fluren und Treppen eine Maskenpflicht. Diese gilt auch auf dem Schulhof, wenn Ihr Kind zur Schule
kommt bzw. geht. Sobald Ihr Kind im Klassenraum angekommen ist, kann die Maske abgelegt werden.
- Abstandsgebot: Zu allen Kindern die nicht zum eigenen Jahrgang gehören und auch
zu allen Lehrerinnen und Mitarbeiterinnen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Toilettengang: Die Toiletten sind grundsätzlich wieder uneingeschränkt nutzbar.
Allerdings werden wir darauf achten, dass immer höchsten zwei Kinder gleichzeitig die Räumlichkeiten betreten.
- Krankheitsfall: Sofern Ihr Kind Fieber hat oder eindeutig krank ist (unabhängig
von Corona) darf es nicht zur Schule kommen. Nach mindestens 48 Stunden ohne Symptome darf Ihr Kind dann auch ohne ärztliches Attest wieder zu Schule gehen.
- Eingangsregelung: Die bereits vor den Sommerferien eingeführte Eingangsregelung
bleibt bestehen und wird leicht verändert fortgeführt: Klasse 1a, 1b und 3c nutzen den Eingang „A“ (nähe Bolzplatz); Klasse 2a und 2b nutzen wie bisher auch den Zugang durch den Ruhegarten; auch die
Klassen 3a und 3b nutzen die bekannten Eingänge durch den Ruhegarten; die Klassen 4a und 4b nutzen zukünftig den Eingang „C“. Der Eingang zwischen dem Gebäudetrakt und der Aula bleibt weiterhin
geschlossen.