Wir suchen zum neuen Schuljahr noch zwei Freiwillige (m/w/d) für unsere Schule, die ein freiwilliges soziales Jahr oder auch den
Bundesfreiwilligendienst absolvieren möchten.
Bei Interesse bitte umgehend melden!
Die Grundschule Drachenstark ist eine Schule mit Tradition, in der schon viele Eltern unserer Schüler unterrichtet wurden. Das Kollegium berücksichtigt im Unterricht vielseitige Methoden und
Formen des Lernens. Unser Ziel ist die Gestaltung der Schule als Ort des Lernens und Lebens, an dem sich die Kinder wohlfühlen, sich gegenseitig wertschätzen und gemeinsam miteinander und voneinander
lernen.
Liebe Eltern an unserem Standort in Edemissen,
da uns die Corona Pandemie nach wie vor begleitet, bleiben die folgenden Regelungen im Schulalltag bestehen:
- Hände waschen: Jedes Kind muss sich regelmäßig die Hände waschen. Der Einsatz
von Desinfektionsmitteln ist bei Grundschulkindern nur eingeschränkt erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine derartigen Mittel mit zur Schule. Wir haben in allen Unterrichtsräumen Waschbecken,
Seife und Einmalhandtücher.
- Betretungsverbot: Es ist Ihnen durch die Bestimmungen des Kultusministeriums
nach wie vor grundsätzlich nicht gestattet die Schule zu betreten. Vereinbaren Sie Besuche bitte vorab telefonisch.
- Maskenpflicht: Da es insbesondere auf den Fluren nicht möglich sein wird den
vorgeschriebenen Abstand einzuhalten gilt bis auf weiteres beim Betreten der Schule und auf allen Fluren und Treppen eine Maskenpflicht. Sobald Ihr Kind im Klassenraum angekommen ist, kann die Maske
abgelegt werden.
- Abstandsgebot: Zu allen Kindern die nicht zum eigenen Jahrgang gehören und auch
zu allen Lehrerinnen und Mitarbeiterinnen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Toilettengang: Die Toiletten sind grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar.
Allerdings werden wir darauf achten, dass immer höchsten zwei Kinder gleichzeitig die Räumlichkeiten betreten.
- Krankheitsfall: Sofern Ihr Kind Fieber hat oder eindeutig krank ist (unabhängig
von Corona) darf es nicht zur Schule kommen. Nach mindestens 48 Stunden ohne Symptome darf Ihr Kind dann auch ohne ärztliches Attest wieder zu Schule gehen.
- Eingangsregelung: Die eingeführte Eingangsregelung bleibt bestehen und wird
leicht verändert fortgeführt: Klasse 2a, 2b und 4c nutzen den Eingang „A“ (nähe Bolzplatz); Klasse 1a und 1c nutzen wie bisher auch den Zugang durch den Ruhegarten; auch die Klassen 4a und 4b nutzen
die bekannten Eingänge durch den Ruhegarten; die Klassen 1b, 3a und 3b nutzen den Eingang „C“. Der Eingang zwischen dem Gebäudetrakt und der Aula bleibt weiterhin geschlossen.